Steuerberatung Schreiber
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Entscheiden Sie sich für eine persönliche und zuverlässige Beratung unserer Kanzlei

und wir erledige diese Aufgaben sowie alles Weitere für Sie!

Einkommensteuer

Die bürokratische Komplexität in Deutschland hat sich über die letzten Jahre nicht geändert – sie ist mittlerweile für den Laien kaum noch transparent und verständlich. Aus diesem Grund möchte ich Sie als Steuerberaterin hiervon entlasten!

Dabei geht es hier um bare Münze – und Sie haben schließlich auch kein Geld zu verschenken! Deshalb erstellen wir nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung für Sie, sondern übernehmen gerne auch die Prüfung Ihrer Steuerbescheide sowie die Einlegung von Rechtsbehelfen, z.B. von Einsprüchen, und die Vertretung Ihrer Interessen vor den Finanzbehörden.

Mit dem digitalen Zeitalter haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen, kostenlosen Cloud-Zugang zu erhalten. Hierüber können Sie die Einkommensteuerunterlagen einscannen bzw. hochladen (per Drag and Drop oder via Smartphone-App) und entsprechend der Jahre sortieren. Zudem erhalten Sie eine kostenfreie Hilfestellung innerhalb der Cloud, welche Unterlagen Sie einreichen können, damit wir für Sie das optimale Ergebnis rausholen können – verschenken Sie also kein Geld!

Überlassen auch Sie also in finanziellen Dingen nichts mehr dem Zufall und sprechen Sie uns noch heute an!

Vermietung und Verpachtung

Auch für Sie ist der Erwerb und das Halten einer Immobilie eine wichtige Investitionsentscheidung?

Dann nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten einer steuerlichen Entlastung – gerne möchten ich wir versiert unterstützen und Ihnen beratend zur Seite stehen, wenn es um den Erwerb und die Vermietung einer Immobilie geht. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin für ein erstes Informationsgespräch.

Rentner und Senioren

Sehr viele Senioren und Rentner erfahren von Ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erst, wenn sie durch ein Schreiben des Finanzamtes dazu aufgefordert werden. Doch es besteht kein Grund zur Sorge! Das standardisierte Anforderungsverfahren der Finanzbehörden berücksichtigt nicht ihre persönlichen Gegebenheiten. Deswegen prüfen wir in jedem Einzelfall, ob tatsächlich eine Steuererklärung gemacht werden muss und welche Konsequenzen sich durch die Abgabe einer Erklärung ergeben können.

Wir können Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten vollständig entlasten – so können Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand unbesorgt genießen!

Wir versprechen Ihnen eine verständliche und nachvollziehbare Beratung!

Photovoltaikanlage

Sie als private Eigenheimbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit einigen Rechten und Pflichten, sofern Sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Hierbei gilt es diese entsprechenden Rechte und Pflichten zu kennen und zu beachten. So muss beispielsweise zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das zuständige Finanzamt ausgefüllt und übermittelt werden. Hier muss bereits die Entscheidung getroffen werden, ob Sie umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer eingestuft werden möchten oder ob Sie – wie es die meisten Haushalte handhaben – Umsatzsteuer in Rechnung stellen wollen. Denn nur wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, können Sie die für die Photovoltaikanlage gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Die steuerliche Behandlung der Photovoltaikanlage kann durchaus komplexe Fragen aufwerfen und dabei möchten wir Ihnen zur Seite stehen – sowohl beim Erwerb der Photovoltaikanlage als auch bei der jährlich zu erstellenden Umsatzsteuererklärung.

Gerne können Sie uns eine Mail schreiben oder uns einfach anrufen!