Honorare und Vergütung.
Faire Honorare für kompetente Leistung.
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen des Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben richtet sich nach der vom Bundestag als Gesetz beschlossenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).
Grundlage für eine kompetente, professionelle und zuverlässige Beratung ist eine langjährige Aus- und Fortbildung. Doch mindestens genauso wichtig ist das Vertrauensverhältnis zu meinen Mandanten. Deswegen lege ich auf eine Abrechnung meiner Kanzlei in einem fairen und angemessenen Rahmen sehr viel Wert!
Ich biete Ihnen ein umfassendes, individuell an Ihren Bedarf angepasstes Leistungsspektrum, das über steuerberatende Standardleistungen hinausgeht. Eine ausführliche Darstellung erhalten Sie in meinem Leistungskatalog, den ich Ihnen gerne persönlich zukommen lasse.
Sprechen Sie mich einfach an!